Die AG Animationsfilm begrüßt die positiven Veränderungen in der Audiovisual Media Services Directive, die eine neue Richtlinie für den Auswertung und das Abspiel von medialen Inhalten beinhaltet und aktuelle Nutzungsentwicklungen, wie die vermehrte Anzahl von VOD-Plattformen, berücksichtigt. Im Oktober 2018 beschloss das  Europäische Parlament die Anpassungen der bereits exisiterenden Richtlinie. Nun haben die EU- Mitgliedstaaten 21 Monate Zeit, diese in ihren Ländern umzusetzen.

Wesentliche Neuerungen der Richtline sind:

  •  VOD-Plattformen müssen für mindestens 30% europäische Inhalte sorgen und diese müssen gut sichtbar dargestellen. Bisher war diese Regel auf private und öffentlich-rechtliche TV-Sender begrenzt, die 50% europäische Inhalte abspielen müss(t)en.
  • Mindestens 10% dieser Inhalte sollen von unabhängigen kleinen Firmen kommen.
  • Die Anzahl der Abonnements oder Nutzer bestimmt die Abgaben in einem jeweiligen Land. Diese sollen der Filmförderung zugeführt werden.
  • Country of Origin Principle- Für die Auswertung gelten die Regeln des jeweiligen Landes in denen die Auswertungsmedien lizensiert sind.
  • Die Regeln gelten nun auch für Video-Sharing Plattformen wie youtube oder social media Services wie facebook.
  • Der Kinder-und Jugendschutz und der Schutz von Minderheiten soll mit der Ausweitung der Richtline auf VOD-Plattformen und social media services gestärkt werden.

Alle Änderungen können Sie hier nachlesen.

Die AG Animationsfilm wird sich dafür einsetzen, dass in Deutschland die Umsetzung des AVMSD  gesetzlich verankert und durchgeführt wird.

Dabei liegt unser Fokus auf der Animation. Wir möchten, dass in der Umsetzung der Richtlinie den Sendern und Plattformen ein Mindestprozentsatz an Animationsanteil aus Europa und aus dem jeweiligen Nutzungsland (in diesem Fall Deutschland) vorgegeben wird.

 

 

Grafik: Quelle EU- Commission AVSMD, sigle digital Market