Der Medienstaatsvertrag, seit 2020 offizieller Nachfolger des Rundfunkstaatsvertrags von 1991, soll in diesem Jahr reformiert werden. Seit geraumer Zeit stehen dafür die sechzehn Bundesländer in Kontakt miteinander, um einen neuen Vertrag zu entwerfen. Im vergangenen Oktober – nachdem sich die Bundesländer für eine Novelle des Medienstaatsvertrags geeinigt hatten – entschied man sich schließlich dazu, konkrete Vorschläge zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks öffentlich zur Diskussion zu stellen. Bis zum 14. Januar wurde Zeit gegeben, um auf den Entwurf Bezug zu nehmen.

 

Auch die AG Animationsfilm hat eine Stellungnahme zum aktuellen Entwurf des Medienstaatsvertrags verfasst und geht besonders auf die Paragraphen 15, 26, 28, 30 und 31 ein. Nach wie vor wird laut Entwurf nicht genügend auf die Vielfalt der möglichen Angebote zurückgegriffen. So sind es neben dem Animationsfilm (für Kinder als auch für Erwachsene) auch die Gattungen des Kurzfilms, Kinderfilms, Dokumentarfilms und Experimentalfilms, die in der Novelle nicht oder zumindest nicht ausreichend mit einbezogen werden. Filmische Gattungen müssen jedoch über feste Sendeplätze verfügen und entsprechend in den Angeboten des ÖRR beworben werden, um auffindbar zu sein.

 

Auch das Kinderprogramm, in welchem die Animation einen festen Platz einnimmt, muss einen stärkeren Ausbau erfahren. Der Kinderkanal darf nicht als freiwilliges Angebot von ARD und ZDF klassifiziert werden, das jederzeit gestrichen werden kann. Mittelfristig sollten die Ausgaben für Kinderprogramm im gesamten ÖRR erhöht werden und mit etwa 10% mindestens der Höhe des Anteils der 3 bis 13-Jährigen an der deutschen Bevölkerung entsprechen.

 

Als weitere Forderungen stellt die AG Animationsfilm die Erweiterung der Aufnahmeklausel für Kurzfilme in die Mediathek – bisher dürfen nur Auftragsarbeiten des ÖRR oder im Fernsehen ausgestrahlte Kurzfilme aufgenommen werden – sowie mehr Transparenz im Produzentenbericht der ARD und der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und Degeto.

Durch das Bekenntnis zur Animation im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird nicht nur ein breites Publikumsinteresse gestillt, sondern gleichzeitig auch Zielrichtungen, Interessen und Wirkungen der regionalen und bundesdeutschen Filmförderungen für Animationsfilm und Serienprojekte besser und effizienter greifbar gemacht.

 

Aktuell werden sämtliche Stellungnahmen und Einsendungen zum Medienstaatsvertrag gesichtet. Geplant ist, dass die Änderungen final im Sommer auf den Weg gebracht werden sollen.