Den Podcast der Veranstaltung FIGHT FOR YOUR RIGHT zum Urhebervertragsrecht finden Sie ganz unten auf der Seite

Die Veranstaltung der AG Animationsfilm vom 27. April 2016 in Stuttgart zu den Änderungen im Urhebervertragsrecht gibt es nun als Podcast zum Nachhören und Mitdenken.
Auf dem Podium saßen Sunita Struck und Heiko Burkardsmeier für die Produzenten und Udo Beissel (Regisseur aus Hamburg) und Alexander Tiedke (Storyboarder aus Köln) für die Kreativen. Anwältin Jana Lutter von der TU Dresden vermittelte zwischen den Seiten.

Das Augenmerk der Diskussion lag auf drei wichtigen Aspekten in der Reform: dem Rückrufrecht der Urheber, gemeinsamen und fairen Vergütungsregeln und der Auskunftspflicht der Verwerter gegen über den Urhebern.

Schon bei der ersten Debatte zum Rückrufrecht wurde deutlich dass die Gesetzesvorlagen wohl eher für Autoren und Verlage gedacht sind und für die komplexen Urheberschaften oder der Definition eines Filmwerkes überhaupt nicht greifen, Die Produzenten kritisierten außerdem, dass allein die Möglichkeit nach einem Zeitraum von 10 Jahren über Rechte neu zu verhandeln oder sie mehrfach zu verwerten, so viele Rechtsunsicherheiten schafft, das globale Partner, die für die Finanzierung von Animation in Deutschland aber notwendig sind, sich deshalb kaum mehr auf deutsche Produktionen einlassen werden. Auch die Kreativen waren davon überzeugt, dass das Rückrufrecht die Situation für die gesamte Branche nicht verbessern wird.

In Bezug auf gemeinsame Vergütungsregeln wurde vor allem diskutiert, dass andere Länder wie z.B. Frankreich schon funktionierende Vorgaben für faire Honorare auf Basis von Nutzungsangaben haben, an denen sich Deutschland orientieren könnte, statt eigene Richtlinien vorzuschlagen, die noch nicht durchdacht sind. Das Gesetz selbst stärkt auch die Position von Verbänden, die Regeln und Mindeststandards für gemeinsame Vergütungen in den jeweiligen Bereichen aufstellen könnten. Die Freelancer sehen sich viel zu oft in einer schwachen Position, weil es viel zu wenig Arbeit im Bereich Animation gibt, aber die Filmschulen jedes Jahr neue Leute auf den Markt schicken, die für noch weniger Geld arbeiten und forderten starke Verbände, die sie unterstützen. Denn selbst weiche Faktoren, wie die Stelle im Abspann seien oft nicht verhandelbar, hieß es. Die Produzenten teilten das Argument der fehlenden Arbeit und forderten deshalb eine Verbesserung der Gesamtsituation durch bessere Koproduktionsbedingungen, mehr Sendeplätze etc. Eine Einführung von Mindeststandards jedoch würde sie in ihrer Vertragsfreiheit beschränken.

Auch das im Entwurf geplante Auskunftsrecht für Kreative, das sie beim Produzenten einmal im Jahr einfordern könnten, wurde in der Debatte als nicht haltbar diskutiert. Denn selbst die Produzenten bekommen nicht alle Auswertungsinformationen einer Produktion mitgeteilt, vor allem, wenn sie ihr Produkt an eine zwischengeschaltete Institution verkauft haben und nicht direkter Vertragspartner der Auswerter sind. Das diese Informationen für die Kreativen wichtig sind, weil sie damit Tantiemen bei Verwertungsgesellschaften geltend machen können, stand außer Frage. Aber zu Recht wiesen die Podiumsgäste darauf hin, dass bei der Regelung der globale Markt und die digitale Auswertung überhaupt nicht berücksichtigt werden.

Nach zwei Stunden war die Diskussion längst noch nicht vorbei. Das Fazit der Debatte: Lasst doch das Gesetz erst mal so wie es ist und überdenkt die Neuerungen auch für den Filmbereich und auch im globalen Kontext. Sunita Struck brachte es zum Schluss noch einmal auf den Punkt: „The Road to Hell is paved with good intentions. Das geht in Richtung Heiko Maas“.