Die Europäischen Kommission hat eine Konsulation zum Thema Urheberrecht geplant.
Ziel der Befragung ist es, Informationen und Daten über die aktuellen Marktpraktiken und die Wahrnehmung der Rechte von Künstler*innen und Produzent*innen im audiovisuellen Sektor zu sammeln. Die Kommission wird diese Informationen analysieren und in einem Bericht vorstellen, der die mögliche Notwendigkeit einer Verlängerung der Schutzdauer für die Rechte der ausübenden Künstler*innen und Produzent*innen gemäß der Richtlinie 2011/77/EG neu bewerten soll.
Hintergrund: Die Schutzdauer des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte wurden im Musiksektor unter bestimmten Umständen von 50 auf 70 Jahre verlängert. Im audiovisuellen Sektor wurde die Schutzdauer jedoch nicht verlängert. Zur Überprüfung holt die Kommission daher Informationen über die derzeitigen Marktpraktiken und über die Ausübung der Rechte von Künstler*innen und Produzent*innen ein, insbesondere Daten über die Verwertung audiovisueller Werke und über die damit verbundenen Einnahmenströme während und nach Ablauf der Schutzdauer von derzeit 50 Jahren.
Der Bericht wird dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen vorgelegt. Deshalb empfehlen wir Film- und Medienschaffenden, die sich mit der Rechteverwaltung audiovisueller Medien befassen, an dieser Befragung teilzunehmen.
Zur Konsultation (englisch): HIER
Der Fragebogen liegt auch auf Deutsch vor: HIER
Deadline ist der 30. September 2019.
Bei Fragen dazu könnt ihr euch gern auch an das Creative Europe Desk wenden.