Die AG Animationsfilm gehört wieder zu den Verbänden, die Filme für die Jurysichtungen des BKM für den deutschen Kurzfilmpreis 2018 vorschlagen dürfen. Der Preis wird von der Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters vergeben.
Dazu müssen die Filme zunächst folgende Punkte erfüllen:
1. Die Filme dürfen nicht früher als 2017 fertig gestellt worden sein und sie dürfen nur eine maximale Vorführdauer von 30 Minuten (25 Bilder/ Sekunde) haben, einschließlich Vor- und Abspann.
2. Filme von mehr als 30 Minuten bis höchstens 78 Minten Laufzeit werden der Kategorie Sonderpreis zugeordnet.
3. Der vorgeschlagene Film muss eine erhebliche kulturelle Prägung im Sinne des § 3 Abs. 3 Ziff. 1 bis 3 der Richtlinie für die kulturelle Filmförderung der BKM (Fassung vom 17.März 2017) haben.
Wenn Euer Film diesen Richtlinien entspricht und ihr noch nicht im letzten Jahr bei den eingereichten Filmen dabei gewesen seid, dann habt ihr die Möglichkeit die AG Animationsfilm unter: , Stichwort: Deutscher Kurzfilmpreis 2018 über den Film zu informieren.
Außerdem muss für jeden der eingereichten Filme folgendes Formblatt ausgefüllt und an die AG Animationsfilm Geschäftsstelle geschickt werden. Die Unterlagen müssen bei der AG Animationsfilm bis spätstestens zum 10. Mai 2018 postalisch eingegangen sein.
Hier findet ihr das Merkblatt für die Animation .
Foto: Annegret Richter, 2017