1. Stellungnahme – AG Kurzfilm fordert Verbesserungen für den Kurzfilm im FFG
Der Bundesverband Deutscher Kurzfilm hat eine erste Stellungnahme zur bevorstehenden Novellierung des Filmfördergesetzes vorgelegt, welches ab Januar 2017 in Kraft treten soll. Diese umfasst fünf Hauptforderungen, die aus Sicht des Verbandes zur Verbesserung der Produktions- und Auswertungsbedingungen von Kurzfilmen beitragen und somit deren Stellenwert innerhalb der deutschen Filmlandschaft festigen sollen.
Deutsche Kurzfilme werden weltweit für ihre Kreativität und Experimentierfreude geschätzt. Sie sind sowohl auf internationalen Festivals als auch im Kunstsektor äußerst erfolgreich. Damit tragen Kurzfilme erheblich zur Reputation des deutschen Films im In- und Ausland bei.
Deutlich wurde dies z.B. erneut anlässlich der Vergabe der Studenten-Oscars® 2014 an zwei deutsche Filme bzw. Koproduktionen: BORDER PATROL von Peter Baumann (UK/DE) wurde mit Bronze und NOCEBO von Lennart Ruff mit Gold geehrt. Auch der European Film Award für den besten europäischer Kurzfilm 2014 ging mit THE CHICKEN (DE/CRO) von Una Gunjak an eine deutsche Koproduktion. Einen geradezu überragenden Siegeszug hat der Experimentalfilm SIEBEN MAL AM TAG BEKLAGEN WIR UNSER LOS UND NACHTS STEHEN WIR AUF, UM NICHT ZU TRÄUMEN von Susann Maria Hempel absolviert, der 2015 als Bester Beitrag im Deutschen Wettbewerb bei den Internationalen Kurzfilmtagen Oberhausen, mit dem Jurypreis im Deutschen Wettbewerb des Internationalen KurzFilmFestivals Hamburg, dem Filmförderpreis der Kunstministerin beim Filmfest Dresden, den Deutschen Kurzfilmpreis in Gold in der Kategorie bester Experimentalfilm, dem Experimentalfilmpreis des Verbandes der deutschen Filmkritik sowie dem Mauersegler Kurzfilmpreis bei interfilm Berlin ausgezeichnet wurde und 2015 den Grand Prix im Internationalen Wettbewerb (Labo) beim Festival du Court Métrage Clermont-Ferrand – dem weltweit größten Kurzfilmfestival – gewann.
Die Stärke des deutschen Kurzfilms ist seine Vielseitigkeit. In der Kurzfilmszene konzentriert sich ein kreatives Potential, das sowohl der bildenden Kunst als auch Kino, Fernsehen und Video als Labor für neue Ideen und als Innovationspool dient. Deshalb fordert die AG Kurzfilm, den Kurzfilm in der Novelle des Filmförderungsgesetzes angemessen zu berücksichtigen.
Die erste Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Kurzfilm konzentriert sich auf die folgenden Schwerpunkte:
- § 14a (4),Begriffsbestimmungen
Die bisherige Längenbegrenzung für einen Kurzfilm von 1 bis 15 Minuten halten wir für vollkommen unzeitgemäß und empfehlen folgende Regelung: „Ein Kurzfilm ist ein Film mit einer Vorführdauer bis höchstens 30 Minuten.
- § 41 Referenzförderung (Kurzfilm)
Wir fordern eine Korrektur in der Gewichtung der Referenzpunkte für das FBW-Prädikat „besonders wertvoll“ und sprechen uns für eine Reduzierung auf 5 Punkte (bisher 10 Punkte) für dieses Prädikat aus. Damit ist das FBW-Prädikat mit namhaften Festivals bei der Punktevergabe gleichgestellt.
- § 15 Allgemeine Förderungsvoraussetzungen für Referenzförderung (Kurzfilm) nach § 41:
Um das Gesetz einfacher und besser lesbar zu gestalten schlagen wir vor, die Förderungs-voraussetzungen für den Kurzfilm in einem eigenen § 15a aufzuführen. Damit kann eine komplizierte Verweisstruktur umgangen und somit mehr Transparenz erreicht, sowie die besonderen Bedingungen des Kurzfilms besser berücksichtigt werden.
- § 56 Förderungshilfen
Wir fordern neben der Aufrechterhaltung der Abspielförderung für Vorfilm, diese auch für Kurzfilmprogramme im Kino auszuweiten
- § 68 Aufteilung der Mittel auf die Förderungsarten
Wir fordern eine Anhebung der Fördermittel für Kurzfilme von 2% auf 4% des Gesamtetats der FFA.
Die detaillierte Stellungnahme der AG Kurzfilm zur Novelle des FFG mit allen Argumentationen finden Sie im Anhang und hier als Download http://cdn.ag-kurzfilm.de/stellungnahme-ffg-ag-kurzfilm.pdf.
Kontakt: AG Kurzfilm – Bundesverband Deutscher Kurzfilm
Jana Cernik | | Tel.: 0351.4045575 | ag-kurzfilm.de | shortfilm.de | kurzfilmtournee.de | kurzfilmtag.com